Es gelten für die Schulzahnpflege folgende Regelungen:
Kosten und Rückerstattung
Die Wohnsitzgemeinden tragen die Kosten für die obligatorische Kontrollunter-suchung. Ausserdem sind sie verpflichtet, die Behandlungs-kosten von Kindern minderbemittelter Eltern zu übernehmen. In solchen Fällen kann bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes ein Gesuch eingereicht werden.
Allgemein gilt:
Nachdem die Zahlkarte mit dem Nachweis bei der Schulzahnpflege-Leitung abgegeben ist, wird der Gemeindebeitrag an die Eltern zurückerstattet.
Bitte der Zahnkarte einen ausgefüllten Einzahlungsschein (Name, Vorname, Adresse, PC- oder Bankkonto-Nummer) beilegen.
Schulzahnpflege-Leitung der Oberstufe Dotzigen
Zurzeit ist Andrea Meister (Schulsekretariat) unsere Schulzahnpflege-Leiterin.