Schulzahnpflege


Es gelten für die Schulzahnpflege folgende Regelungen:

 

  • Eine Kontrolluntersuchung pro Jahr ist obligatorisch.
  • Die Reihenuntersuchung durch den Schulzahnarzt im Schulhaus ist abgeschafft worden. Jedes Kind wird vom Privatzahnarzt/-ärztin untersucht.
  • Der Nachweis über die Untersuchung wird durch Zahnarzt/-ärztin auf der Schulzahnpflegekarte eingetragen.
  • Die Schulzahnpflege-Leitung ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass jedes Kind einmal jährlich untersucht wird.
  • Organisation: Vor der zahnärztlichen Untersuchung holt das Kind die Zahnkarte beim Schulsekretariat. Bis Ende des Schuljahrs müssen die Untersuchungen abgeschlossen sein und die Zahnkarten in der Schule zurückgegeben werden.

 

Kosten und Rückerstattung

 

Die Wohnsitzgemeinden tragen die Kosten für die obligatorische Kontrolluntersuchung. Es werden 30.- pro Schuljahr und Kind dafür übernommen. Ausserdem sind sie verpflichtet, die Behandlungskosten von Kindern minderbemittelter Eltern zu übernehmen. In solchen Fällen kann bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes ein Gesuch eingereicht werden.

 

Allgemein gilt:

 

Nachdem die Zahlkarte mit dem Nachweis bei der Schulzahnpflege-Leitung abgegeben ist, wird der Gemeindebeitrag von Fr. 30.- an die Eltern zurückerstattet.

 

Bitte der Zahnkarte einen Einzahlungsschein beilegen oder IBAN angeben.

 

Schulzahnpflege-Leitung der Oberstufe Dotzigen

 

Zurzeit ist Andrea Meister (Schulsekretariat) unsere Schulzahnpflege-Leiterin.