Es gelten für die Schulzahnpflege folgende Regelungen:
Kosten und Rückerstattung
Die Wohnsitzgemeinden tragen die Kosten für die obligatorische Kontrolluntersuchung. Es werden 30.- pro Schuljahr und Kind dafür übernommen. Ausserdem sind sie verpflichtet, die Behandlungskosten von Kindern minderbemittelter Eltern zu übernehmen. In solchen Fällen kann bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes ein Gesuch eingereicht werden.
Allgemein gilt:
Nachdem die Zahlkarte mit dem Nachweis bei der Schulzahnpflege-Leitung abgegeben ist, wird der Gemeindebeitrag von Fr. 30.- an die Eltern zurückerstattet.
Bitte der Zahnkarte einen Einzahlungsschein beilegen oder IBAN angeben.
Schulzahnpflege-Leitung der Oberstufe Dotzigen
Zurzeit ist Andrea Meister (Schulsekretariat) unsere Schulzahnpflege-Leiterin.